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AGB

V.1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen und Zimmerbelegung im Hotel

Sehr geehrter Seminarveranstalter, sehr geehrte Gäste,

unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

1.    Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das /die Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

2.    Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Tagungsräume/Zimmer anderweitig zu vergeben.

3.    Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens 5 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.

4.    Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

5.    Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsteilnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Hotel. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

6.    Der Gast wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise seine Abreise dem Empfang bis spätesten 20:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis zu zahlen, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

7.    Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.

8.    Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich.

9.    Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und der Mehrwertsteuer (MwSt.).

10.    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderung ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

11.    Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Räumen/Zimmern und Arrangements werden in Rechnung gestellt.

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn

keine Kosten

von 30 bis 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn

60% der vereinbarten Leistung

von 14 bis 0 Tagen vor Veranstaltungsbeginn

80% der vereinbarten Leistung

 

12.    Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl der vereinbarten Leistungen bzw. Arrangement in Rechnung gestellt.

13.    Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

14.    Störungen an zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

15.    Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

16.    Berichtigung von Irrtümern sowie Druck – und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

17.    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung.

18.    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Aurich vereinbart.